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Netzanschlusspunkt

Was ist ein Netzanschlusspunkt?

Der Netzanschlusspunkt ist die technische Schnittstelle, an der eine Photovoltaikanlage mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden wird. Er markiert den Übergabepunkt, an dem der erzeugte Strom aus der Solaranlage entweder ins Netz eingespeist oder vom Haushalt selbst genutzt wird. Der Netzanschlusspunkt bildet damit die Grundlage für die Einspeisung sowie die Messung von Stromflüssen durch geeignete Zähleinrichtungen.

Funktion und Bedeutung in der Photovoltaik

Der Netzanschlusspunkt übernimmt eine zentrale Rolle in der Netzintegration von PV-Anlagen. Er dient als Verknüpfung zwischen der hausinternen Stromerzeugung und dem Netz des Energieversorgers. Darüber hinaus ist er die technische Voraussetzung für den Erhalt von Einspeisevergütungen sowie die exakte Erfassung des eingespeisten und bezogenen Stroms.

Wo befindet sich der Netzanschlusspunkt?

In Einfamilienhäusern oder kleineren Gewerbeeinheiten befindet sich der Netzanschlusspunkt meist im Hausanschlussraum – genauer gesagt im Hausanschlusskasten oder im Zählerschrank. Hier sind die Stromzähler installiert und hier werden die Leitungen der Photovoltaikanlage an das Netz angebunden. In größeren Gebäuden oder bei gewerblichen Anlagen kann der Netzanschlusspunkt auch außerhalb des Gebäudes liegen.

Unterschied zum Einspeisepunkt

Obwohl der Netzanschlusspunkt oft mit dem Einspeisepunkt übereinstimmt, unterscheiden sich die Begriffe in der Definition: Der Netzanschlusspunkt beschreibt die technische Verbindung zum Netzbetreiber, während der Einspeisepunkt den physikalischen Ort der Stromeinspeisung bezeichnet. In der Praxis liegen beide Punkte häufig identisch, müssen aber bei technischen Planungen und Genehmigungen korrekt benannt werden.

Verantwortung und Zuständigkeit

Der Netzbetreiber ist für den Netzanschlusspunkt verantwortlich. Er prüft die technische Machbarkeit des Anschlusses, legt die notwendigen Voraussetzungen fest und sorgt für die Einbindung der Photovoltaikanlage in das Stromnetz. Auch die Anmeldung und Genehmigung der Anlage erfolgt in enger Abstimmung mit dem Netzbetreiber.

 

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