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Netzanschluss

Was ist ein Netzanschluss?

Ein Netzanschluss bezeichnet die Verbindung einer Photovoltaikanlage oder einer anderen Anlage zur Energieerzeugung mit dem öffentlichen Stromnetz. Dadurch kann die Anlage überschüssigen Strom in das öffentliche Netz einspeisen und bei Bedarf Strom aus dem Netz beziehen.

Warum ist der Netzanschluss wichtig?

Der Netzanschluss ermöglicht es, den erzeugten Solarstrom nicht nur selbst zu nutzen, sondern auch ins öffentliche Netz einzuspeisen. So kann der Betreiber eine Vergütung erhalten, und das Stromnetz wird durch die Einspeisung erneuerbarer Energien unterstützt. Gleichzeitig kann bei wenig oder keiner Sonneneinstrahlung Strom aus dem Netz bezogen werden, um eine zuverlässige Versorgung zu gewährleisten.

Wer ist für den Netzanschluss zuständig?

In der Regel übernimmt der lokale Netzbetreiber die Herstellung des Netzanschlusses. Betreiber von Photovoltaikanlagen müssen den Anschluss beantragen, der Netzbetreiber prüft dann, ob und wie der Anschluss umgesetzt werden kann.

Was sind die technischen Voraussetzungen?

Der Netzanschlusspunkt wird so gewählt, dass er technisch geeignet und wirtschaftlich sinnvoll für die Verbindung der Anlage mit dem öffentlichen Netz ist. Die Anlage muss bestimmte technische und sicherheitstechnische Anforderungen erfüllen, damit der Anschluss genehmigt wird.

Welche rechtlichen Verpflichtungen gibt es?

Laut Gesetz ist der Netzbetreiber verpflichtet, Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien an das Netz anzuschließen. Auch wenn der Netzbetreiber für notwendige Netzverstärkungen oder einen Ausbau sorgen muss, besteht diese Pflicht.

Wie läuft der Netzanschluss praktisch ab?

  1. Der Anlagenbetreiber stellt einen Antrag beim Netzbetreiber.
  2. Der Netzbetreiber führt eine Netzverträglichkeitsprüfung durch.
  3. Der Netzanschlusspunkt wird festgelegt.
  4. Der Anschluss wird technisch hergestellt und die Anlage in Betrieb genommen.

Was ist der Unterschied zwischen Netzanschluss und Netzanschlusspunkt?

  • Netzanschluss: Bezeichnet die gesamte Verbindung zur öffentlichen Stromversorgung.
  • Netzanschlusspunkt: Ist der konkrete physische Punkt, an dem die Anlage mit dem öffentlichen Netz verbunden wird.

 

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