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Einspeisevergütung
Was ist die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist ein gesetzlich garantierter Vergütungssatz, den Betreiber von Photovoltaikanlagen für den ins öffentliche Netz eingespeisten Solarstrom erhalten. Sie dient zur Förderung erneuerbarer Energien und wird nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Deutschland geregelt.
Wie lange wird die Einspeisevergütung gezahlt?
Die Vergütung wird für 20 Jahre ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage garantiert.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2025?
Im Jahr 2025 beträgt die Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen bis 10 kWp bei Teil- oder Überschusseinspeisung etwa 7,94 Cent pro kWh (ab Februar bis Juli 2025) bzw. 7,86 Cent pro kWh (ab August 2025). Bei Volleinspeisung liegen die Sätze höher, zum Beispiel 12,47 Cent pro kWh für Anlagen bis 10 kWp.
Welche Unterschiede gibt es bei der Einspeisevergütung?
– Die Höhe hängt von der Anlagenleistung (kWp) ab: Kleinere Anlagen (bis 10 kWp) erhalten höhere Vergütungssätze als größere.
– Es gibt verschiedene Einspeisemodelle: Überschusseinspeisung (nur der nicht selbstverbrauchte Strom wird eingespeist) und Volleinspeisung (der gesamte Strom wird eingespeist).
– Die Einspeisevergütung wird halbjährlich um ca. 1% abgesenkt.
Gibt es seit 2025 neue gesetzliche Regelungen?
Ja, seit März 2025 müssen neue Anlagen bestimmte technische Anforderungen erfüllen, z.B. Smart Meter und Steuerungseinrichtungen, ansonsten wird die Einspeiseleistung auf 60% gedrosselt. Außerdem gibt es eine Registrierungspflicht im Zentralregister für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ).
Was passiert bei negativen Strompreisen?
Für neue Anlagen, die seit Februar 2025 in Betrieb gehen, wird bei negativen Strompreisen keine Einspeisevergütung gezahlt, was die Nutzung von Eigenverbrauch und Batteriespeichern wirtschaftlich attraktiver macht.
Wie wird die Einspeisevergütung bezahlt?
Der Netzbetreiber zahlt die Vergütung an den Anlagenbetreiber für jede Kilowattstunde eingespeisten Stroms.
Gibt es eine Staffelung der Vergütung bei größeren Anlagen?
Ja, für Anlagen zwischen 10 und 40 kWp und darüber gibt es gestaffelte, niedrigere Vergütungssätze. Zum Beispiel liegt die Vergütung bei 6,80 Cent/kWh für Anlagen zwischen 10 und 40 kWp ab August 2025.