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Clearingstelle EEG
Was ist die Clearingstelle EEG?
Die Clearingstelle EEG ist eine unabhängige Einrichtung, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beauftragt wurde. Sie dient der Klärung von Rechts- und Auslegungsfragen rund um das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die offizielle Website ist unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/ erreichbar.
Aufgaben der Clearingstelle EEG
- Klärung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Marktakteuren rund um das EEG
- Erarbeitung von Empfehlungen, Stellungnahmen und verbindlichen Feststellungen
- Bereitstellung praxisnaher Informationen zur Anwendung des EEG
- Durchführung von Schlichtungs- und Votumsverfahren
Verfahrensarten bei der Clearingstelle
- Feststellungsverfahren: Führt zu rechtlich verbindlichen Entscheidungen für alle Beteiligten.
- Votumsverfahren: Liefert fundierte Empfehlungen in konkreten Einzelfällen.
- Hinweisverfahren: Dient zur allgemeinen Orientierung in häufig auftretenden Fragestellungen.
- Schlichtungsverfahren: Vermittelt bei Konflikten zwischen Netzbetreibern, Betreibern und anderen Akteuren.
Wer kann sich an die Clearingstelle wenden?
Zur Antragstellung berechtigt sind u. a. Betreiber von Photovoltaikanlagen, Netzbetreiber, Behörden, Energieversorger sowie andere betroffene Akteure. Voraussetzung ist ein klarer Bezug zum EEG. Die formale Einreichung erfolgt direkt über die offizielle Website.
Bedeutung für Photovoltaikanlagen
Im Bereich der Photovoltaik hilft die Clearingstelle EEG z. B. bei der Klärung von Einspeisevergütungen, Netzanschlussfragen oder technischen Anforderungen. Ihre Arbeit trägt dazu bei, dass Investoren, Planer und Betreiber mehr Rechtssicherheit erhalten und Konflikte sachlich gelöst werden.